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Channel: Autorità europea per la sicurezza alimentare - Attività scientifiche interdisciplinari
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Öffentliche Konsultation: kumulative Risikobewertung von Pestiziden

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Die EFSA führt eine öffentliche Konsultation zu ihren Pilotbewertungen zu den Risiken für den Menschen durch, die von verschiedenen Pestiziden in Lebensmitteln ausgehen.

Interessierte Kreise können ihre Kommentare zu zwei Bewertungen bis zum 15. November übermitteln: Während bei der ersten Bewertung die chronischen Auswirkungen auf das Schilddrüsensystem untersucht werden, bezieht sich die zweite Bewertung auf die akuten Auswirkungen auf das Nervensystem.

Die Bewertungsentwürfe bilden den Abschluss einer mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen der EFSA und dem niederländischen nationalen Institut für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt (RIVM).

Die vorläufige Gesamtschlussfolgerung für beide Bewertungen ist, dass das Risiko einer ernährungsbedingten kumulativen Exposition für Verbraucher unter dem Schwellenwert liegt, der Regulierungsmaßnahmen für alle relevanten Bevölkerungsgruppen auslöst.

Um die Interessenträger, die an der Konsultation mitwirken möchten, zu unterstützen, veranstaltet die EFSA eine Sondersitzung in Brüssel, bei der Wissenschaftler der EFSA und externe Fachleute die wichtigsten Elemente und Ergebnisse der Pilotbewertungen vorstellen und erörtern werden. Der Anmeldezeitraum für diese Veranstaltung hat bereits begonnen.

Hintergrund

Die bei den Bewertungen berücksichtigten Stoffe wurden von den Pestizid-Experten der EFSA mit einer Methodik ermittelt, die speziell für die Einstufung von Pestiziden in „kumulative Bewertungsgruppen“ (CAGs) entwickelt wurde. Die Methodik beruht auf der Annahme, dass Pestizide, die die gleichen spezifischen Wirkungen haben, eine kumulative Toxizität hervorrufen können.

In der EU-Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebensmitteln (Rückstandshöchstgehalte, RHG) heißt es, dass bei Entscheidungen über RHG auch kumulative Effekte von Pestiziden berücksichtigt werden sollen, falls und wenn Methoden zur Bewertung solcher Effekte verfügbar werden. Darüber hinaus besagt die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, dass Pestizide keine schädlichen Wirkungen – einschließlich kumulativer Effekte – auf den Menschen haben dürfen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ).

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